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   BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 3.13   

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BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 3.13 (https://dejure.org/2014,18474)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.2014 - 2 B 3.13 (https://dejure.org/2014,18474)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - 2 B 3.13 (https://dejure.org/2014,18474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Innendienstfähigkeit eines Polizeiobermeisters bei Verletzung von Dienstpflichten (hier: Betrug und Nebentätigkeiten)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 3.13
    Sie legt weder dar, dass der Beklagte die nunmehr vermisste Sachverhaltsaufklärung im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht beantragt hat noch dass sich dem Oberverwaltungsgericht weitere Ermittlungen zu den bezeichneten Fragen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. zum Darlegungserfordernis: Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 3.13
    Die Aufklärungspflicht verlangt dagegen nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil es nach seinem Rechtsstandpunkt für den Ausgang des Rechtsstreits darauf nicht ankommt (stRspr; vgl. Urteile vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwG 106, 115 und vom 28. Juli 2011 - BVerwG 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 Rn. 25).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 A 2.12

    Beamter; Disziplinarverfügung; Disziplinarbefugnis; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 3.13
    Diesem Ziel muss er Vorrang vor allen anderen Interessen geben und alles unterlassen, was diese Wiederherstellung verzögern oder beeinträchtigen könnte (stRspr; vgl. zuletzt Urteil vom 27. Juni 2013 - BVerwG 2 A 2.12 - BVerwGE 147, 127 Rn. 17).
  • BVerwG, 15.02.2010 - 2 B 126.09

    Disziplinarrecht: Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 3.13
    Soweit sie der Sache nach eine abweichende Sicht der Bewertung der Erkrankungsfolgen durch den den Beklagten behandelnden Privatarzt geltend macht, verkennt sie, dass der medizinischen Beurteilung eines Amtsarztes (hier eines Polizeiarztes) und des auf seine Veranlassung zugezogenen sachverständigen Facharztes zwar kein unbedingter, unter bestimmten Voraussetzungen jedoch ein eingeschränkter Vorrang vor der Beurteilung des behandelnden Privatarztes zukommt, wenn beide Beurteilungen zum selben Krankheitsbild des Beamten voneinander abweichen (Beschluss vom 15. Februar 2010 - BVerwG 2 B 126.09 - Buchholz 232.0 § 96 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 3.13
    Die Aufklärungspflicht verlangt dagegen nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil es nach seinem Rechtsstandpunkt für den Ausgang des Rechtsstreits darauf nicht ankommt (stRspr; vgl. Urteile vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwG 106, 115 und vom 28. Juli 2011 - BVerwG 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 Rn. 25).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 3.13
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr; vgl. Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 sowie Beschluss vom 23. September 2013 - BVerwG 2 B 51.13 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 17.07.2013 - 2 B 27.12

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme; ungenehmigte Nebentätigkeit während der

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 3.13
    Dies gilt auch für die Ausübung privater Nebentätigkeiten (Beschlüsse vom 17. Juli 2013 - BVerwG 2 B 27.12 - juris Rn. 9 und vom 31. Januar 2014 - BVerwG 2 B 88.13 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 3.13
    Derartige Mängel liegen insbesondere vor, wenn das angegriffene Urteil von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, also etwa entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder auf einer aktenwidrigen Tatsachengrundlage basiert (Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - BVerwG 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7 = NJW 2012, 1672 und zuletzt vom 21. Mai 2013 - BVerwG 2 B 67.12 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.2011 - 7 B 43.11

    Wasserrechtliche Anordnung, die Regelungen der Anhänge zur Abwasserverordnung

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 3.13
    Die Verfahrensrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Beteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (stRspr; vgl. Beschluss vom 20. Dezember 2011 - BVerwG 7 B 43.11 - Buchholz 445.4 § 58 WHG Nr. 1 Rn. 26).
  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 3.13
    Liegen dem Gericht bereits sachverständige Äußerungen zu einem Beweisthema vor, muss es ein zusätzliches Gutachten deshalb nur einholen, wenn die vorhandene Stellungnahme von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, inhaltliche Widersprüche oder fachliche Mängel aufweist oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (Beschluss vom 29. Mai 2009 - BVerwG 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5. Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.2013 - 2 B 51.13

    Verfahrensmangel; Mangel der Disziplinarklageschrift; Heilung; fehlerhafte

  • BVerwG, 21.05.2013 - 2 B 67.12

    Zusteller; Dienstpflichtverletzung; vorzeitige Beendigung von Zustelltouren

  • BVerwG, 31.01.2014 - 2 B 88.13

    Verfahrensfehler wegen unterlassener Einholung zusätzlicher Gutachten im

  • VG Halle, 27.03.2019 - 5 A 519/16

    Beamtin hat wegen Mobbing Anspruch auf Entschädigung

    Ein zusätzliches Gutachten zu diesem amtsärztlichen Zeugnis wäre nur einzuholen, wenn es von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen würde, inhaltliche Widersprüche oder fachliche Mängel aufweist oder Anlass zu Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachtens besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2014 - 2 B 3.13 - juris Rn 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2018 - 1 B 263/18

    Aufforderung eines Beamten zum Dienstantritt trotz geltend gemachter

    Dazu, dass in einem Konfliktfall zwischen privat- und amtsärztlicher Einschätzung desselben Krankheitsbildes der Amtsarzt dann, wenn der Privatarzt seinen medizinischen Befund näher erläutert hat, auf diese Erwägungen eingehen und nachvollziehbar darlegen muss, warum er ihnen nicht folgt, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juni 2014 - 2 B 3.13 -, juris, Rn. 18 f., vom 28. Dezember 2012 - 2 B 105.11 -, juris, Rn. 8, und vom 15. Februar 2010- 2 B 126.09 -, juris, Rn. 16 f.; ferner OVG NRW, Urteil vom 4. Juli 2013 - 3 A 1879/11 -, juris, Rn. 45 bis 48, m. w. N.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2013 - 1 MB 24/13

    Bauordnungsverfügung - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung;

    Den gegen deren Sofortvollzug gerichteten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung lehnte das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 08.02.2013 ab (VG 2 B 3/13).

    Gerade das ist aber nicht der Fall: Nach Aktenlage hat der Antragsteller auch nach Ablehnung des gegen den Sofortvollzug der Stilllegungsverfügung vom 25.10.2012 gerichteten Eilrechtsschutzbegehrens durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 08.02.2013 (VG 2 B 3/13) seine Bautätigkeiten fortgesetzt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.03.2016 - 14 LB 4/11

    Pflichtverletzung bei Zuwiderhandlung gegen einen amtsärztlichen Rat im

    Diesem Ziel muss er Vorrang vor allen anderen Interessen geben und alles unterlassen, was diese Wiederherstellung verzögern oder beeinträchtigen könnte (stRspr. BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 2 B 3.13 -, juris Rn. 15; Urt. vom 27. Juni 2013 - BVerwG 1 A 2.12 - BVerwGE 147/127 Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2022 - 1 A 1982/20

    Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung als maßgeblicher Zeitpunkt für die

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2014- 2 B 3.13 -, juris, Rn. 18 f., und OVG NRW, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 B 807/14 -, juris, Rn. 15 f., jeweils m. w. N.
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2023 - 3 MD 7/23
    Der amtsärztlichen Beurteilung kommt gegenüber der privatärztlichen vor Gericht aber kein unbedingter, sondern nur ein eingeschränkter Vorrang zu, wenn beide Beurteilungen hinsichtlich desselben Krankheitsbildes des Beamten voneinander abweichen (BVerwG, Beschluss vom 15.2.2010 - BVerwG 2 B 126.09 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 11.6.2014 - BVerwG 2 B 3.13 -, juris Rn. 18); ein unbedingter Vorrang wäre mit dem Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht zu vereinbaren (BVerwG, Beschluss vom 15.2.2010 - BVerwG 2 B 126.09 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 11.02.2016 - 2 B 51.14

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Ruhestandsbeamten wegen Besitzverschaffung von

    Derartige Mängel liegen insbesondere vor, wenn das angegriffene Urteil von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, also etwa entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder auf einer aktenwidrigen Tatsachengrundlage basiert (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7 und vom 11. Juni 2014 - 2 B 3.13 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2016 - 1 LA 2/16

    Durchsetzung einer Beseitigungsanordnung nach Versiegelung der Baustelle und

    Das ergibt sich bereits daraus, dass die Versiegelung gem. § 59 Abs. 3 LBO SH erfolgt ist, um die Fortsetzung unzulässiger (Weiter-)Bauarbeiten zu verhindern, nachdem die sofort vollziehbare Baueinstellungsverfügung vom 25.10.2012 ungeachtet des erstinstanzlichen Beschlusses vom 08.12.2013 - VG 2 B 3/13 - , einer Zwangsgeldfestsetzung und einer Zwangsgeldandrohung missachtet worden war.
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2023 - 5 ME 46/23

    Amtsarztauflage; Aufforderung zum Dienstantritt; Dienstleistungspflicht; Pflicht

    Der amtsärztlichen Beurteilung kommt gegenüber der privatärztlichen vor Gericht aber kein unbedingter, sondern nur ein eingeschränkter Vorrang zu, wenn beide Beurteilungen hinsichtlich desselben Krankheitsbildes des Beamten voneinander abweichen ( BVerwG, Beschluss vom 15.2.2010 - BVerwG 2 B 126.09 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 11.6.2014 - BVerwG 2 B 3.13 -, juris Rn. 18); ein unbedingter Vorrang wäre mit dem Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht zu vereinbaren ( BVerwG, Beschluss vom 15.2.2010 - BVerwG 2 B 126.09 -, juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2019 - 1 A 4171/18

    Widerruf der Gewährung einer Bankzulage wegen erheblicher Fehlzeiten aufgrund

    Zu den Voraussetzungen, unter denen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren der medizinischen Beurteilung eines Amtsarztes Vorrang vor der abweichenden Beurteilung des behandelnden Privatarztes zukommt, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 -, juris, Rn. 20, sowie Beschlüsse vom 11. Juni 2014 - 2 B 3.13 -, juris, Rn. 18 f., und vom 28. Dezember 2012 - 2 B 105.11 -, juris, Rn. 8.
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